Anschluss von (IP-)Übertragungseinrichtungen an MSAN-POTS nicht empfohlen!
- Was sind MSAN-POTS?
- MSAN bedeutet Multi Service Access Node.
Das ist ein technischer Knotenpunkt in der Vermittlungsstelle, der neben anderen Diensten auch den „Dienst“ POTS bereitstellt.
- POTS bedeutet „Plain Old Telephone Service“.
Hier geschieht nichts anders, als dass der bisherige analoge Telefonanschluss in der Vermittlungsstelle nachgebildet und beim Kunden bereitgestellt wird. Die Netzspannung bleibt hierbei sogar erhalten.
- Aus vorstehender Erläuterung ist nachvollziehbar, das ein MSAN-POTS-Anschluss bei reinen Glasfaseranschlüssen nicht möglich ist.
- Für Endkunden ist der einzige Vorteil bei Umstellung auf MSAN-POTS, dass für die Sprachtelefonie keine weitere Hardware (z. B. Router mit VoIP) notwendig ist.
- Wer ist die Zielgruppe von MSAN-POTS?
- MSAN-POTS ist für Kunden gedacht welche wie gewohnt an einem analogen Anschluss keine Internetnutzung wünschen, sondern nur telefonieren wollen. (Wichtig: Wird das Wohn-/Gewerbegebiet auf Glasfaseranschluss umgestellt, ist kein POTS möglich.)
- Sind MSAN-POTS für die Datenkommunikation geeignet?
- Eine Datenkommunikation über MSAN-POTS ist nur sehr eingeschränkt möglich.
Für MSAN-POTS wird kein DSL-Router benötigt, weil die Umwandlung der analogen Sprachsignale in IP-Daten bei der Vermittlungsstelle über MSAN-Karten stattfindet. Somit ist kundenseitig keine direkte IP-Datenverbindung möglich, da bis zur Vermittlungsstelle (MSAN) nur analoge Signale übertragen werden. Deshalb ist ein MSAN-POTS-Anschluss für reine Sprachtelefonie vorgesehen. Für Datendienste, wie sie in der Sicherheitstechnik verwendet werden (z. B. Einbruch-, Brand-, Störmeldeanlagen, Aufzugsnotrufsysteme usw.), muss zur Gewährleistung einer sicheren Übertragung ein IP Gerät am DSL-Anschluss eingesetzt werden. Eine erweiterte Übertragungseinrichtung mit GSM/GPRS/LTE-Modem kann, falls gefordert bzw. gewünscht, einen Zweitweg als Ersatzweg (empfohlen) zur Verfügung stellen.
- Warum wird der Anschluss von IP-Übertragungseinrichtungen an MSAN-POTS nicht empfohlen?
- Die TELEKOM verweist in ihren Informationen zu MSAN-POTS „Anschlüsse ohne Internet und Sonderdienste“ expliziet darauf, dass Sonderdienste, wie Hausnotruf, Alarmanlage, Aufzugsnotruf oder EC-Cash, unabhängig vom Vertrag mit der Telekom sind. „Sonderdienste liegen in der Verantwortung der jeweiligen Dienstanbieter.“
- Den Informationen der TELEKOM ist der Verweis zu entnehmen das beim Thema „Gefahrenmeldeanlagen“ die Verweendung von IP-fähigen Geräten, d. h. für Gefahrenmeldeanlagen, der MSAN-POTS-Anschluss seitens der Telekom nicht vorgesehen ist. In der Liste der von der Telekom getesteten IP-fähigen Geräte sind analog hierzu nur die IP-Übertragungsgeräte für Gefahrenmeldeanlagen zum Betrieb am IP-Anschluss zu finden.
- Die TELEKOM bietet den Herstellern die Möglichkeit, ihre Geräte an einem Testcenter „unter echten Bedingungen" zu testen. Hierbei wird jedoch nicht getestet, in wie weit bei Übergängen in Netze anderer Provider die Übertragungssicherheit gewährleistet ist. Hier könnten längere Signallaufzeiten durch Wandlungen und Komprimierungen dieser gesendeten Daten entstehen, sodass eine sichere Kommunikation nicht garantiert werden kann.
- MSAN-POTS-Anschlüsse sind nur dort verfügbar, wo eine direkte Kupferverbindung zwischen der Vermittlungsstelle und dem Hausanschluss besteht. Die Telekom beschreibt dies wie folgt: „Mit dieser Methode können wir die meisten unserer analogen Anschlüsse umstellen. Anschlüsse in glasfaserversorgten Gebieten oder solche, die in Geschäftskunden-Rahmenverträgen eingebunden sind, können von dieser Lösung nicht profitieren. Hier ist ein Wechsel auf einen IP-Anschluss unumgänglich.“ Durch den verstärkten Ausbau der Glasfaser-Netze ist ein MSAN-POTS-Anschluss keinesfalls als zukunftssicher anzusehen.
- Schlussfolgerung
- Ein MSAN-POTS-Anschluss kann die Forderungen der aktuellen Normen (DIN EN 50136) in Bezug auf Übertragungssicherheit nicht erfüllen. Somit kann ein MSAN-POTS-Anschluss auch nicht die neuesten VdS-Richtlinien (AÜA SP4/DP4) erfüllen.
- Im Sinne einer gesicherten Übertragung von Gefahrenmeldungen, verbunden mit einer qualitativ hochwertigen und langlebigen Gefahrenmeldeanlage sollte auf den Einsatz von IP-Übertragungseinrichtungen an einem MSAN-POTS-Anschluss verzichtet werden..
- Für die sichere Übertragung von Meldungen aus einer Gefahrenmeldeanlage mittels einer IP-Übertragungseinrichtungen kann und darf, im Einklang mit den aaRdT, auf einen IP-fähiger Anschluss nicht verzichtet werden.