Es werden zig Tausend Euro für eine Gefahrenmeldeanlage investiert und keiner kann reagieren!

Sabotage eines Fernmeldeverteilers
Handyblocker
Fernmeldeverteiler gekappt (= kein DSL) und der für diesen Fall (eventuell) eingerichtete "bedarfsgesteuerter" Ersatzweg mittels GPRS versagte durch den Einsatz eines Handyblocker* seinen Dienst.

Fazit: Durch eine einfache (kombinierte) Täteraktion wurde die (Ihre?) gesamt getätigte Investition in eine "Gefahrenmeldeanlage" auf Null reduziert.

* Der Betrieb eines Handyblocker ist in Deutschland zwar verboten (was jedoch einen Täter sicherlich nicht interessieren wird), der Erwerb jedoch nicht!

Auf die örtlich akustischen Alarmgeber, soweit Sie binnen der gegebenen 180 Sekunden (max. zulässige Aktivzeit für die Akustik) überhaupt wahr genommen werden, reagieren Nachbarn eher mit Beschwerden. Eine abschreckende Wirkung haben örtliche Alarmgeber schon lange nicht mehr. Manche Täter schäumen diese (kleine Öffnung mit Akkuschrauber genügt) vor dem Einbruch mit Bauschaum aus.

 
Tatsache ist, das ein integriertes Automatisches Wähl- und Ansagegerät (AWAG = Privatruf) oder Automatisches Wähl- und Übertragungsgerät (AWUG = Aufschaltung zu einer Not- und Servicezentrale/-leitstelle = NSZ/NSL) jedoch seinen Dienst versagt, wenn eine bedarfsgesteuerte Verbindung (ob mit oder ohne Ersatzweg GPRS) eingerichtet ist.

Abhilfe gegen solche Täteraktionen schafft hier ausschließlich ein AWUG mit der Nutzung des Leistungsmerkmales "virtuelle (statischer) Standleitung" (vSl) welches via InternetProtokoll* zu einer NSZ aufgeschaltet ist. Fällt die vSl länger als 20 Sekunden (DSL und/oder GPRS) aus, veranlasst die NSZ unverzüglich die mit Ihnen vereinbarten Massnahmen zur Wiederherstellung der geforderten Objektsicherheit.
* [Dienstenutzung ist bei gegebener DSL-Flatrate ohne Mehrkosten, bei GPRS ca. 4,95 € "Netto pro Monat" mit 100MB Datenvolumen (reicht aus) - Preisstellung bei z.B. Telekom]

 

Der im Verhältnis geringe monatliche Mehrpreis*1 bei einer Aufschaltung mittels einer vSl zu einer NSZ/NSL*2 ist,
verbunden mit den sicherheitstechnischen Vorteilen,
ein vielfaches an Mehrwert zum Schutze von Leib und Leben sowie Hab und Gut!

*1 Keine Mehrkosten für die Nutzung einer vSl im ALL-IP-Netz. *2 Viele NSZs/NSLs verlangen für die technische Überwachung der vSl keinen Aufpreis!

Viele wertvolle Informationen zur Thematik sowie Tipps zur sinnvollen Objektsicherheit erhalten Sie durch das NSZ-Bookie.